Recht auf Reparatur von EU-Parlament beschlossen
Zuletzt aktualisiert am 13. September 2024 von Lars Weidmann
In einer bemerkenswerten Entwicklung haben EU-Verhandlungsführer eine vorläufige Einigung über einen Gesetzentwurf erzielt, der darauf abzielt, Abfall zu reduzieren und den Reparatursektor zu stärken, indem Produktreparaturen zugänglicher und kostengünstiger gemacht werden. Diese Einigung markiert einen bedeutenden Schritt vorwärts für das “Recht auf Reparatur” der Verbraucher, mit dem Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und gleichzeitig die Umweltbelastung zu verringern.
Neue Rechte für Verbraucher
Dank der politischen Vereinbarung zwischen Parlament und Rat werden Verbraucher von neuen Rechten profitieren, die Reparaturen nach Ablauf der gesetzlichen Garantiezeit attraktiver und unkomplizierter machen. Zu den Schlüsselmaßnahmen des Abkommens gehören:
- Eine Verpflichtung für den Hersteller, gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, mit der Möglichkeit, im Laufe der Zeit weitere Produkte zur Liste hinzuzufügen.
- Eine Informationspflicht für Verbraucher über die Reparaturpflicht des Herstellers.
- Optionen für Verbraucher, während der Reparatur ihres Geräts ein Leihgerät zu nutzen oder als Alternative ein aufbereitetes Gerät zu wählen.
- Kostenloser Online-Zugang zu indikativen Reparaturpreisen.
- Eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren.
Belebung des Reparaturmarktes
Das Europäische Parlament spielte eine Schlüsselrolle bei der Stärkung und Wettbewerbsfähigkeit des EU-Reparaturmarktes. Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis zur Verfügung zu stellen. Zudem wurde eine Einigung darüber erzielt, Herstellern zu verbieten, vertragliche Klauseln, Hardware- oder Softwaretechniken zu verwenden, die Reparaturen behindern. Insbesondere sollte nicht verhindert werden, dass unabhängige Reparateure gebrauchte oder 3D-gedruckte Ersatzteile verwenden.
Vereinfachung von Reparaturdienstleistungen in der EU
Um den Reparaturprozess zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Abschnitten eingerichtet. Über diese Plattformen können Verbraucher in jedem EU-Land lokale Reparaturwerkstätten, Verkäufer von aufbereiteten Waren, Käufer defekter Artikel oder gemeinschaftlich geführte Reparaturinitiativen, wie Reparaturcafés, finden.
Förderung erschwinglicher Reparaturen
Das Parlament legte großen Wert darauf, Reparaturen für Verbraucher wesentlich erschwinglicher zu machen. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur einführen muss, wie Reparaturgutscheine und -fonds, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder Unterstützung für gemeinschaftlich betriebene Reparaturräume oder, im Einklang mit bestehenden Steuerregelungen, eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturdienstleistungen.
Nächste Schritte
Nach der Annahme der Richtlinie durch Rat und Parlament und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.