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EU klagt Meta wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act an

Zuletzt aktualisiert am 12. September 2024 von Lars Weidmann

Die Europäische Union hat Meta offiziell wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) angeklagt. Dies ist bereits die zweite Anklage dieser Art innerhalb von zwei Wochen. In einer vorläufigen Entscheidung stellt die Europäische Kommission fest, dass das im letzten Jahr eingeführte „Zahlen oder Zustimmen“-Werbemodell von Facebook und Instagram gegen Artikel 5(2) des DMA verstößt. Der Hauptvorwurf: Nutzer haben keine dritte Option, die weniger Daten für die Werbung nutzt und dennoch kostenlos bleibt.

Eingeschränkte Wahlmöglichkeiten für Nutzer

Die Untersuchung der Regulierungsbehörde ergab, dass Meta seine Nutzer zwingt, entweder eine monatliche Abonnementgebühr für eine werbefreie Version von Facebook und Instagram zu zahlen oder der datenintensiven, werbegestützten Version zuzustimmen. Meta versäumt es jedoch, eine kostenlose Version anzubieten, die weniger persönliche Daten nutzt und trotzdem gleichwertig zur personalisierten Werbung ist. Zudem wird den Nutzern nicht die Möglichkeit gegeben, ihre Zustimmung zur Datenkombination frei zu entscheiden.

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Stellungnahmen und mögliche Folgen

Margrethe Vestager, zuständig für die Wettbewerbspolitik der EU, äußerte sich klar: „Unsere vorläufige Einschätzung ist, dass Metas Werbemodell nicht den Anforderungen des Digital Markets Act entspricht. Wir wollen den Bürgern die Möglichkeit geben, die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger personalisierte Werbeerfahrung zu wählen.“

Der Artikel 5(2) des DMA fordert, dass sogenannte „Gatekeeper“ die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, wenn sie deren persönliche Daten zwischen verschiedenen Diensten kombinieren wollen. Wenn ein Nutzer diese Zustimmung verweigert, muss eine weniger personalisierte, aber gleichwertige Alternative zur Verfügung stehen. Es ist nicht erlaubt, die Nutzung des Dienstes oder bestimmter Funktionen von der Zustimmung der Nutzer abhängig zu machen.

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Matthew Pollard, ein Sprecher von Meta, erklärte gegenüber Medien: „Das werbefreie Abonnement entspricht den Vorgaben des höchsten Gerichts in Europa und dem DMA. Wir sind bereit für einen konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diese Untersuchung abzuschließen.“

Die Kommission hat Meta über die Anklage informiert und dem Unternehmen die Möglichkeit gegeben, auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte Meta am Ende der Untersuchung im nächsten Jahr für schuldig befunden werden, könnte die EU eine Strafe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen. Für Meta könnte dies bis zu 13,4 Milliarden Dollar auf Basis der 2023-Ergebnisse bedeuten. Diese Strafe könnte auf bis zu 20 Prozent erhöht werden, wenn das Unternehmen weiterhin gegen den DMA verstößt.

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Autor

  • Luca Koch

    Luca Koch ist als Redakteur für das Magazin Elektronik Informationen tätig und hat sich auf das Thema Künstliche Intelligenz spezialisiert, schreibt jedoch auch über andere Technik-Themen.

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Luca Koch

Luca Koch ist als Redakteur für das Magazin Elektronik Informationen tätig und hat sich auf das Thema Künstliche Intelligenz spezialisiert, schreibt jedoch auch über andere Technik-Themen.