EU stuft Android als Gatekeeper ein: Änderungen gefordert
Android wird im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) der EU als Gatekeeper eingestuft und ist daher verpflichtet, Drittanbietern gleichen Zugang zu wichtigen Funktionen von Smartphones und Tablets zu gewähren.
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Alphabet (Google) nicht ausreichend gehandelt hat und einige Funktionen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) exklusiv für die eigene Gemini-Plattform reserviert hat. Um die Situation zu klären, hat die Kommission Änderungen vorgeschlagen und eine öffentliche Konsultation initiiert.
Die Diskussion konzentriert sich auf drei zentrale Themen:
1. Die Möglichkeit für Nutzer, KI-gestützte Dienste über Aktivierungswörter zu nutzen.
2. Die Fähigkeit von KI-gestützten Diensten, effektiv mit den Anwendungen der Nutzer zu interagieren, um deren Kontext zu verstehen und Aufgaben in deren Auftrag auszuführen.
3. Der Zugang zu den notwendigen Hardware- und Software-Ressourcen, damit KI-gestützte Dienste zuverlässig und reaktionsschnell sind.
Im Detail hat die Kommission die Langzeitberührung des Navigationsleisten-Shortcuts untersucht, die Gemini aktiviert, kontextuelle Daten bereitstellt und es ermöglicht, Informationen auf dem Bildschirm anzuzeigen. Diese Funktion ist normalerweise mit Googles „Circle to Search“-Feature verknüpft und steht „Drittentwicklern nicht gleichwertig zur Verfügung“.
Ähnlich ist die ständige Aktivierung der Sprachaktivierung mit „Hey Google“ verknüpft. Die Kommission möchte, dass Android Drittanbieter-App-Entwicklern erlaubt, eigene Aktivierungswörter hinzuzufügen.
Darüber hinaus kann auf App-Daten (insbesondere Daten, die nur auf dem Telefon oder Tablet gespeichert sind) nur über die AppSearch-Berechtigung zugegriffen werden, die ausschließlich dem Standardassistenten zugewiesen ist und nicht an Drittanbieter-Assistenten vergeben werden kann. Der gesamte Bericht behandelt proaktive Vorschläge, kontextbewusste Intelligenz, Umgebungsdaten und mehr.
In einer E-Mail an Reuters erklärte der Senior Competition Counsel von Alphabet: „Diese unbegründete Intervention würde die Autonomie einschränken, den Zugang zu sensibler Hardware und Geräteberechtigungen vorschreiben; dies würde unnötig die Kosten erhöhen und gleichzeitig wichtige Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen für europäische Nutzer untergraben.“
Vor einigen Jahren geriet Apple in Schwierigkeiten, weil bestimmte Funktionen ebenfalls nur für die eigenen Dienste reserviert waren, beispielsweise hatte Apple Pay exklusiven Zugang zum NFC-Chip in iPhones. Dies wurde später für Drittanbieterdienste geöffnet, obwohl in der Schweiz weiterhin Bedenken bestehen.
Quelle: GSM Arena
