EU verbietet Meta personalisierte Werbung
Zuletzt aktualisiert am 1. November 2023 von Lars Weidmann
In einer überraschenden Entscheidung hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) angeordnet, dass das US-Unternehmen Meta auf seinen Plattformen Facebook und Instagram im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine personalisierte Werbung mehr anzeigen darf, die auf der Überwachung und dem Erstellen von Nutzerprofilen basiert. Dieses Verbot erstreckt sich auf die EU-Staaten, Island, Liechtenstein und Norwegen, die Teil des EWR sind. Die Entscheidung des EDSA ist eine Reaktion auf die anhaltenden Verstöße von Meta gegen den Datenschutz der europäischen Nutzer und soll sicherstellen, dass persönliche Daten angemessen geschützt werden.
Hintergrund der Entscheidung
Das Verbot der personalisierten Werbung auf den Plattformen von Meta ist das Ergebnis einer langen Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen und den Datenschutzbehörden in Europa. Bereits im Dezember letzten Jahres hatte der EDSA festgestellt, dass Verträge keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung darstellen. Trotz dieser klaren Stellungnahme setzte Meta seine Praktiken fort und missachtete die Anweisungen der europäischen Datenschutzbehörden.
Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet war die erste, die Meta das Schalten von verhaltensbezogener Werbung untersagte. Diese Anweisung wurde nun vom EDSA auf den gesamten EWR ausgeweitet. Die Entscheidung des EDSA erfolgte aufgrund eines Antrags von Datatilsynet, das bereits seit Juli dieses Jahres gegen Meta vorgeht und ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von einer Million norwegischen Kronen verhängt hat.
Auswirkungen auf Meta und die Nutzer
Für Meta bedeutet das Verbot, dass das Unternehmen seine Geschäftsmodelle und Werbestrategien in Europa grundlegend überdenken muss. Bisher basierte die Werbung auf der Überwachung und dem Erstellen von Nutzerprofilen, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Diese Praxis ist nun nicht mehr erlaubt. Meta plant, ab November 2022 auf eine neue Rechtsgrundlage umzusteigen, indem es von den Nutzern eine explizite Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten für personalisierte Werbung einholt. Wenn Nutzer diese Einwilligung nicht geben, wird Meta Gebühren erheben, um personalisierte Werbung zu deaktivieren.
Das Verbot der personalisierten Werbung wird sich auch auf die Nutzer auswirken. Bisher wurden ihnen Anzeigen basierend auf ihrem Verhalten und ihren Interessen angezeigt. Mit dem neuen Verbot wird die Werbung allgemeiner und weniger auf die individuellen Vorlieben der Nutzer zugeschnitten sein. Obwohl dies den Schutz der Privatsphäre verbessert, kann es auch bedeuten, dass die Werbung für die Nutzer weniger relevant und ansprechend ist.
Reaktionen auf die Entscheidung
Die Entscheidung des EDSA wurde von Datenschutzbehörden und Datenschutzaktivisten in ganz Europa begrüßt. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Datenschutzes und zum Schutz der Privatsphäre der europäischen Nutzer. Tobias Judin, Leiter der internationalen Abteilung der dänischen Datenschutzbehörde Datatilsynet, erklärte, dass es höchste Zeit sei, dass Meta seine rechtswidrige Datenverarbeitung stoppt. Nach mehr als fünf Jahren Verstößen gegen den Datenschutz sei es an der Zeit, dass der EDSA gegen Metas Missachtung des Rechts vorgehe.
Es gibt jedoch auch Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Einwilligungslösung von Meta. Kritiker argumentieren, dass es nicht fair ist, dass Nutzer, die der personalisierten Werbung nicht zustimmen, Gebühren zahlen müssen, um sie zu deaktivieren. Sie fordern eine transparentere und einfachere Option, um personalisierte Werbung abzulehnen, ohne dafür zahlen zu müssen.