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Apple und Meta: Hohe Strafen wegen DMA-Verstößen

Die Europäische Kommission (EK) hat festgestellt, dass Apple und Meta gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) verstoßen haben, und hat beiden Technologiegiganten hohe Geldstrafen auferlegt. Apple wurde wegen wettbewerbswidriger Praktiken im App Store für schuldig befunden und mit einer Strafe von 500 Millionen Euro belegt. Zu den beanstandeten Praktiken gehören die Richtlinien zur Steuerung im App Store, die es Nutzern verwehren, auf Inhalte und Apps von alternativen Plattformen zuzugreifen, und es Entwicklern untersagen, ihre Nutzer direkt über diese alternativen Angebote zu informieren.

Aufgrund einer Reihe von Einschränkungen, die Apple auferlegt hat, können App-Entwickler nicht vollständig von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitieren. Ebenso können Verbraucher nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da Apple es App-Entwicklern untersagt, die Verbraucher direkt über solche Angebote zu informieren. – Pressemitteilung der EK

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Apple wurde nun aufgefordert, seine Steuerungsbeschränkungen zu entfernen, wobei die Geldstrafe „unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer des Verstoßes“ festgelegt wurde.

Meta erhielt eine Geldstrafe von 200 Millionen Euro wegen des Werbemodells von Facebook und Instagram, das auf Bezahlung oder Zustimmung basiert und kostenpflichtige, werbefreie Optionen für beide Plattformen umfasst. Die EK stellt fest, dass dieser Ansatz gegen das DMA verstößt, da er nicht-nutzenden Nutzern keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Alternative bietet.

Sowohl Apple als auch Meta haben die Anforderungen des DMA nicht erfüllt, indem sie Maßnahmen umgesetzt haben, die die Abhängigkeit von Geschäftsnutzern und Verbrauchern von ihren Plattformen verstärken. – Teresa Ribera (EU-Wettbewerbskommissarin)

Beide Unternehmen haben nun 60 Tage Zeit, um den Anforderungen der EK nachzukommen, andernfalls drohen zusätzliche Geldstrafen. Apple hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen, während auch von Meta eine ähnliche Vorgehensweise erwartet wird.

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Quelle: GSM Arena

Autor

  • Lars Weidmann

    Lars Weidmann ist ein Technik-Enthusiast, der sich für eine Vielzahl von Themen im Bereich Technologie begeistert. Am liebsten schreibt er über die Themen Smartphones und Digitales. Außerdem ist er auch als Redakteur für macazin.de tätig-

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Lars Weidmann

Lars Weidmann ist ein Technik-Enthusiast, der sich für eine Vielzahl von Themen im Bereich Technologie begeistert. Am liebsten schreibt er über die Themen Smartphones und Digitales. Außerdem ist er auch als Redakteur für macazin.de tätig-