Apple und EU einigen sich auf neue App Store-Regeln
Apple und die Europäische Kommission haben sich auf neue Regeln für den App Store geeinigt, die von beiden Seiten akzeptiert werden. Apple erlaubt nun, dass Apps Zahlungen über Drittanbieterdienste annehmen, und hat die Gebührenstruktur des App Stores überarbeitet. Entwickler in der EU können die neuen Bedingungen ab sofort unterzeichnen, und die Änderungen treten am 1. Oktober in Kraft.
Entwickler haben die Möglichkeit, die Apple In-App Purchase-App zu nutzen, alternative Zahlungsabwicklungen zu wählen oder auf eine Website zu verlinken, auf der der Nutzer seinen Kauf abschließen kann. Auch eine Kombination dieser drei Optionen ist möglich. Entwickler müssen entscheiden, welche Kombination sie verwenden möchten, und diese für 12 Monate beibehalten.
Es gibt einige Ausnahmen: Apps in der Kategorie „Kinder“ dürfen nicht auf externe Websites verlinken, um das Risiko von Betrug zu verringern, der sich gegen Kinder richtet. Ebenso dürfen Nutzer unter 13 Jahren nicht auf externe Websites geleitet werden. Für Nutzer im Alter von 13 bis 17 Jahren können Apps Drittanbieter-Zahlungsabwickler und externe Websites nutzen, müssen jedoch eine elterliche Genehmigung einholen, bevor der Kauf abgeschlossen werden kann.
Hier ist eine Übersicht der App Store-Gebühren unter den neuen Bedingungen:
Für Apps im App Store, die die Apple In-App Purchase nutzen, beträgt die Provision 26 Prozent. Für die Mehrheit der Entwickler, einschließlich derjenigen im App Store Small Business Program, Mini Apps Partner Program oder Video Partner Program, sowie für automatisch verlängernde Abonnements nach dem ersten Jahr, liegt die Provision bei 15 Prozent.
Für Apps im App Store, die alternative Zahlungsabwicklungen nutzen, beträgt die Provision 20 Prozent. Entwickler in den oben genannten Programmen zahlen einen reduzierten Satz von 10 Prozent.
Für Apps im App Store, die auf externe Seiten verlinken, um Käufe abzuschließen, beträgt die Provision 15 Prozent. Entwickler in den genannten Programmen zahlen ebenfalls einen reduzierten Satz von 10 Prozent.
Für Apps, die über alternative App-Marktplätze oder das Web verteilt werden, erhebt Apple eine Core Technology Commission von 5 Prozent.
Apple hat zudem die Zulassungsbedingungen für Unternehmen erweitert, die alternative App-Stores betreiben oder Apps über das Web vertreiben möchten. Diese Bedingungen lauten:
– Ein moderates finanzielles Stabilitätskriterium, bewertet von Dun & Bradstreet, erfüllen.
– Öffentlich gehandelt sein oder von einem öffentlich gehandelten Unternehmen besessen werden.
– Wagniskapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten haben.
– Eine Finanzprüfung durch einen lizenzierten Buchhalter abgeschlossen haben.
– Eine Regierungsbehörde, Bildungseinrichtung oder gemeinnützige Organisation sein.
Für weitere Informationen zu den neuen EU-App-Store-Regeln kann der Quelllink besucht werden.
Quelle: GSM Arena
